In einem heute von (politischer) Korruption und globalistischen Erpressung geprägten Deutschlands suchen Viele nach Modellen, die eine neue politische Zukunft dieses Landes sein könnte. Allzu leicht wird die eigene deutsche Historie vergessen, die schon einmal als eine Zeit des deutschen Aufbruchs wahrgenommen wurde. Als Blaupause für ein neues souveränes Deutschland wird deshalb von Vielen auf das ehemalige "Deutsches Reich" gedeutet, eine bedeutende Zeit, die in die Wirren des Weimarer Republik leichtsinnig überging und dann 1933 in die Hand der nationalsozialistischen Demagogen fiel.
Das Jahr 1871 markiert dabei einen wichtigen Punkt in der deutschen Geschichte: es entstand mit dem Sieg Preußens im Deutsch-Französischen Krieg und der Reichsgründung eine neue Großmacht in Europa, das sich als Deutsches Reich präsentierte.
Man sollte sich auf die Zeit der deutschen Geschichte vor 1918 zurückbesinnen: markierte dieser Abschnitt den deutlichen Aufschwung, denn der erste deutsche Nationalstaat war eine föderale,konstitutionelle Monarchie und mit seiner Verfassung ein „ewiger Bund“ der deutschen Fürsten. Dazu muss die heute häufig falsch interpretierte Rolle des damaligen Kaisers schon genauer betrachtet werden: er hatte nämlich eine verwaltende und repräsentative Aufgabe, die faktische Macht lag bei den Staaten. Damit war die Monarchie eher eine Ordnungshoheit als eine Diktatur. In der Zeit des Kaiserreichs war Deutschland zudem wirtschafts-/sozialgeschichtlich geprägt durch eine andauernde Hochindustrialisierung. Der Wandel vom Agrar- zum Industrieland verlieh allem und allen Wohlstand und Dynamik.Besonders der erste amtierende Kanzler (1871 bis 1890) Otto von Bismarck, bestimmte zahlreiche bis in die heutige Zeit hineinreichende soziale Errungenschaften (z.B. das Sozialversicherungsgesetz) und gilt bis heute als großer Staatsmann.
In der Zeit des deutschen Reichs entstanden viele Reformen wie z.B. die Einkommensteuer, denn nach der Miquelschen Steuerreform von 1891 änderte sich so einiges im Deutschen Reich. Miquel ersetzte die damals übliche Willkür bei der Steuerschätzung durch eine alljährlich abzugebende Steuererklärung und schaffte auch mit der Einteilung in Steuerklassen mehr Steuergerechtigkeit. Sie erstreckte sich von einem Eingangssteuersatz in Höhe von 0,62 Prozent für Jahreseinkommen von 900 bis 1.050 Mark und bis zu sage und schreibe vier Prozent für Einkommen über 10.000 Mark.
Von Bundesarchiv, Bild 102-11019 / CC-BY-SA 3.0
CC BY-SA 3.0 de, CC BY-SA 3.0 de, Die (erste) deutsche Verfassung von 1871: im Gegensatz zu den (von den Alliierten initiierten) Grundgesetzen (...die fälschlicherweise als Verfassung lediglich mündlich deklariert wurden..), ist die Verfassung von 1871 die letzte "gültige" eigenständige und souveräne Proklamation für ein selbstbestimmtes Miteinander aller weitgehend selbständigen Staaten auf dem damaligen eindeutig definierten Bundesgebiet.
Bemerkenswert: mit ihren (Stimm)Rechten konnten die im Bundesrat vertretenen Staaten Vorlagen für Vieles in gemeinsamer Abstimmung erarbeiten und dann dem Reichstag vorzulegen (Artikel 6 + 7). Der Bundesrat war damit ein mächtiges Organ gegenüber der Landesspitze. Die Legislaturperiode des Reichstages dauert lediglich drei Jahre. Die Mitglieder des Reichstages (382 Abgeordnete der Länder) waren somit Vertreter des gesamten Volkes. Kein Mitglied des Bundesrates konnte gleichzeitig im Reichstag sein.
Es gab bis zur Weimarer Republik und dem dann folgenden Übergang in den NS-Staat im Gegensatz zu Heute keine beherrschenden politischen Parteien, die einen allumfassenden direkten Einfluss auf die Staatspolitik nahmen.
Die Frage stellt sich für Viele: ist das deutsche Reich jemals untergegangen? Die offiziellen Antworten der deutschen Nachkriegspolitik irritieren und die diesbezügliche Rechtslage Deutschlands nach 1945 gibt kein klares Nein zum rechtlichen Untergang des deutschen Reichs, was auch von zahlreichen Völkerrechtlern gesehen wird.
Zu beachten ist, dass auch das nach Kriegsende zusammengebastelte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom Fortbestand des Deutschen Reiches ausging. Bereits 1972 hat der Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestags sich zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ geäußert und diese Dokumentation veröffentlicht. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte dies auch 1973 und stellte fest, dass auf deutschem Boden zwei Staaten existierten, die füreinander nicht Ausland seien, die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik.
Auf eine Anfrage der AfD wurde auch 2015 offiziell vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen ist. Und noch schwerwiegender ist, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Aus dieser etwas sperrigen Aussage folgert, dass im Grunde die Bürger des heutigen Deutschlands nicht Bürger des deutschen Reiches sind, was das Thema Staatsangehörigkeit direkt anschließt.
Dies hat sehr wohl einige rechtliche völkerrechtliche Konsequenzen, insbesondere auf die immer wieder gestellte Frage der Souveränität dieses Landes, heute genannt BRD, die erst nach 1949 mit Erklärung der Grundgesetze quasi als Kind der Siegermächte entstand.
Da Staatsvolk und Staatsgebiet 1945 noch vorhanden waren: warum verweigerte die Politik schon damals "die Rückkehr" in das Deutsche Reich? Der Schwenk auf den 2+4 Vertrag 1990 zeigt, dass die BRD trotz historischer Chance dies erneut nicht wollte.
FAZIT
Warum bekämpft auch diese heutige Regierung diejenigen, die aus nachvollziehbaren Gründen eine Rückkehr in den Rechtskreis ins Deutsche Reich einfordern? Wohlgemerkt: in die Zeit um 1871 und damit der ersten deutschen Verfassung und des damaligen souveränen Deutschen Reichs, nicht die dann folgenden Ausprägungen der Weimarer Republik, der NS-Staat oder die erst 1949 künstlich entstandene BRD, deren Souveränität und Rechtsstand ein völlig anderer ist.
Die Forderung einer "Reaktivierung des Deutschen Reiches" hätte höchstwahrscheinlich Folgen wie z.B.
- Die sofortige Proklamation der damals gültigen Verfassung
- Die gesamte politische "Rückabwicklung" auf die Souveränität der (Bundes)Staaten
- Haftungsansprüche gegen unrechtmäßige Enteignungen deutscher Bürger
- Volle Souveränität des Volkes im Gebiet
- Wegfall der Besatzungsmächte wie den USA mit ihren auf diesem Staatsgebiet befindlichen Militärbasen
- Wegfall der Besatzungsmächte wie den USA mit ihren auf diesem Staatsgebiet befindlichen Militärbasen
Viele halten dagegen, dass doch mit der Bundesrepublik Deutschland alle Forderungen nach einem voll souveränen Staat heute ebenso erfüllbar wären und deshalb das deutsche Reich keine zukunftsgerichtete Staatsform wäre. Wie oben ausgeführt ist geschichtlich und völkerrechtlich das deutsche Reich das historische Fundament, das dem deutschen Staatsvolk jegliche Änderungen und Angleichungen quasi aus dem Stand ermöglicht ohne den mühsamen langwierigen politischen und materiellen Kampf um lieb gewonnene Rechte derjenigen, die diesen Staat geplündert haben. Auch die nach 1945 eingeführten Staatsordnung und die uns noch unzugänglichen Vereinbarungen mit den Siegermächten dürften in dieser Form hinfällig sein.
Und genau das ist der Punkt, weshalb man seitens der aktuellen Politik solche Alternativen vehement verhindert. Die BRD ermöglicht ganz bestimmten Interessengruppen die Beherrschung eines ganzen Volkes. Wer würde diese Siegerposition denn freiwillig verlassen?
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21.11.2011 Der Nachrichtenspiegel
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Von User:Ziko - Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird angenommen, dass es sich um ein eigenes Werk handelt (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben)., CC BY-SA 2.5, Link