Warum braucht Deutschland eine Verfassung?

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Warum braucht Deutschland eine Verfassung?

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Veröffentlicht von deutschland-im-widerstand.de in POLITIK · Mittwoch 08 Nov 2023
Tags: VerfassungDeutschland
Gerade in den letzten Jahren taucht die Forderung von kritischen Bürgern nach einer "Verfassung" und damit Souveränität Deutschlands auf. Angesichts der gesetzwidrigen und aggressiven Nachstellungen, die die Politik, Justiz und Verwaltung gegen Oppositionelle unternimmt, sehr verständlich. Und der Ruf danach wird lauter, da nicht vom Volk gewählte Organisationen wie eine WHO oder eine EU über den Kopf des Staats hinaus Gesetze beschließen will, die den Bürger direkt in seinen Rechten betreffen werden.

Eifrig betonen die im System sich zurecht findenden Getreuen mit staatlich verordnetem Wissensfundament studierten Völkerrechtler wie auch Politisch kundige, dass wir in Deutschland doch bitteschön ein Grundgesetz hätten, das nach übereinstimmender Ansicht von Fachleuten eine Verfassung wiederspiegelt bzw. dieser gleichkommt. Ist dies so? Hat hier jemals ein öffentlicher Dialog stattgefunden?

Warum hat eine führende Industrienation mit einer sozialen Marktwirtschaft und einer angeblichen freiheitlichen Gesellschaftsform dann bis heute keine "Verfassung" genannte und verfasste und vom Volk zugestimmte Staatsordnung? Ein geschichtliches Versehen, Dummheit der Bürger oder böse Absicht?

Ganz offensichtlich konnte die Regierung nach 2020 mit wenigen parlamentarischen Handgriffen Grundgesetze wegen einer angeblichen Pandemie außer Kraft setzen und schlimmer: wer mit der Papierausgabe in der Hand im öffentlichen Raum für Rechtsstaatlichkeit stand, wurde polizeilich und vor Gericht wie ein Krimineller behandelt.

Das Grundgesetz Artikel 5 bestimmt doch:
"..Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.."

Artikel 8 garantiert:
"
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."

Wo waren da die Experten zum Thema Recht und Gesetz, die diesem (rechtlichen) Umsturz "durch eine Handvoll Parlamentarier" Einhalt zu den grundrechtseinschränkenden Maßnahmen geboten?

Im Wesenskern erschwert eine Verfassung sehr viel enger Änderungen und Ergänzungen durch die Politik als dies das deutsche Grundgesetz tut, das allein zum Spielball der Politik verkommen ist. Und: nur ein souveränes Land kann sich eine Verfassung geben, weshalb damit auch die Frage der Souveränität im Raum steht. Sie schützt zwar oberflächlich betrachtet nicht vor dem Eingriff und Missbrauch staatlicher Stellen oder politischer Willkür. Länder mit einer Verfassung sind zwar nicht per se "auf der sicheren Seite". Doch im Zweifel und bei genügendem Druck vom Volk kann schnell "korrigiert" werden, notfalls mit militärischem Einsatz.

Deutschland noch immer in Fesseln: wieso halten die USA noch immer kriegsunterstützende Militärbasen, für die der deutsche Steuerzahler erheblich bezahlt und keine Regierung verweist die Kolonialmacht außer Landes? Ganz einfach: weil sie dies dürfen.

"Offiziellen Quellen" betonen immer wieder, dass die Grundgesetze der BRD einer Verfassung gleichen, verschleiern aber geschickt die geschichtlichen Zusammenhänge und die "Entstehung dieser Grundgesetze" nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs bzw. des NS-Regimes.

Bodenständigere und weniger intellektuell Verblendete stellen fest, dass die Überschrift der Grundgesetze eben nicht "Verfassung" lautet. Doch wie bereits oben ausgeführt: eine Verfassung stellt wesentlich höhere Anforderungen an die Änderung von Inhalte und politischer Einflussnahmen und die Väter des Grundgesetzes haben einen bis heute gültigen Artikel im Grundgesetz als Auftrag an das zukünftige Volk 1949 wohlweislich verankert:

Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Die Worte "in freier Selbstbestimmung" könnte man so deuten, dass zum Zeitpunkt der Erstellung und Verkündigung man dies von außen noch nicht erlaubte. Diese Formulierung entstand sicher nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol sondern formulierte wohl ein politisches Ziel, das bis heute von den dafür Verantwortlichen der Gegenwartspolitik gewissenhaft umschifft wird: die Errichtung einer deutschen Verfassung in freier Selbstbestimmung durch das Volk.

Stutzig macht, weshalb Staatsorgane heute derartig übergriffig gegen Menschen reagieren, die das Staatskonstrukt mit diesem Grundgesetz aus anderen Blickwinkeln der Geschichte sehend anzweifeln und vehement kritisieren. Wäre eine stabile Verfassung im Land verankert: weshalb dann die Aufregung wegen angeblicher "Rechter" und Staatsumstürzler"? Mit einer auf eine Verfassung eingeschworenen, politisch unabhängigen Justiz, der Polizei und Militär wäre jeglicher Gewalt doch leicht entgegenzutreten. Dieses Verhalten macht erst Recht misstrauisch, denn eine stabile Demokratie auf rechtsstaatlichen und einem vom Volk zugestimmten und verstandenen Wertegerüst verträgt politische und notfalls auch radikale Minderheiten. Der Verdacht kommt auf, dass eben diese empfindlich reagierenden Staatsorgane noch immer nicht Deutschland dienen, sondern dem Schutz anderer Interessen und es nicht um demokratische Regeln geht.

Auch wären die übergriffigen "Aktionen" eines (sogenannten) Verfassungsschutzes lauter zu hinterfragen: allesamt besetzt in der Spitze von Menschen, die politisch von der Regierung in diese Funktionen hineingestellt wurden und nun als "vermeintliche Schützer der Verfassung" sich das Recht über das Recht nehmen. Wann und wie wurden diese auf ihre Einstellung geprüft? Wie sich immer mehr herausstellt wird aber offensichtlich damit dem Schutz der Regierenden gedient und nicht dem Land.
Zurück zum Thema, das zunächst eine historische Einordnung zur Grundlage der Notwendigkeit einer Verfassung in dieser neuen Zeit verlangt.
Die von Kritikern der derzeitigen Staatsform als Lösung zitierte damalige Verfassung ist nämlich kein Hirngespinst.
Die letzte deutsche Verfassung (auch Bismarksche Reichsverfassung genannt) galt fast 50 Jahre ohne nennenswerte Änderungen!
Sie war die erste deutsche Verfassung und bildete ein Gerüst, unter der sich das deutsche Volk mit freiem Wahlrecht und vielem mehr als Bürger wiederfand. Und In dieser Zeit erblühte übrigens auch die deutsche Wirtschaft und man sollte sich diesem Zeitabschnitt auch deshalb sehr genau widmen.
Die danach folgenden Wirren, Übernahme durch die Nationalsozialisten und den Kriegshandlungen, kurz gesagt, beiseite geschoben und formal zuvor noch durch die Weimarer Verfassung "aufgehoben".
Heute wird von den gegen nationale Identität denkenden das deutsche Kaiserreich mit seiner damaligen konstitutionellen Monarchie gedanklich bekämpft und diese erste Verfassung als obsolet und realitätsfern erklärt. Unverständlich, denn die Vereinigten Staaten gaben sich am 17.09.1787 eine Verfassung, auf deren Grundlagen die gesamte politische Ordnung USA bis heute fußt. Jeder Amerikaner wird im Leben neben der Flagge auch auf die Verfassung ab Kindesbeinen eingeschworen.

Ein Kampf wie in Deutschland gegen eine solche Verfassungshistorie wäre z.B. in den USA unverständlich, zeigt aber deutlich, wie sehr das Leben in diesem Land bereits dem Wunsch der zunehmend linken Ideologie der Gleichmacherei gewichen ist und damit seine Geschichte verleugnet.

Zurück zu Deutschland: von Bedeutung ist im Kontext die Haager Landkriegsordnung, in diesem Abkommen werden, kurz gesagt, alle wesentlichen Punkte eines besetzten Landes regelt und insbesondere die politische Ordnung eines nach der militärischen Besetzung wie im seinerzeit besetzten Deutschland.

Das nach Kriegsende fremdbestimmte deutsche Besatzungsgebiet war nach Kriegsende diesen völkerrechtlichen Regeln unterworfen. Ob die Besatzungsmächte sich daran umfänglich gehalten haben, muss angesichts der unfassbaren Verbrechen am deutschen Volk wie z.B. den Verbrechen in den Rheinwiesenlagern bezweifelt werden. Auch die Teilung im Oktober 1949 in eine Ost- und Westhälfte diente letzten Endes der nationalen politischen Schwächung und manche stellen auch die These auf, dass hier ein fremdgesteuertes staatlich ideologisches Massenexperiment stattfand.

Sicher ist, dass Deutschland auch in diesem bis heute nicht aufgearbeiteten Zeitabschnitt mindestens bis 1949 der Willkür der Besatzer ausgesetzt war. Und damit einhergehen auch Pläne der USA wie die des vor 1945 ausgearbeiteten Morgenthau-Plans, der Deutschland niemals wieder in die Souveränität entlassen hätte. Und der ganz besondere und bekannte englische Deutschlandhasser hatte noch schlimmeres mit den Deutschen vor.

Kritische fragen: warum wurde nach 1945 bzw. 1949 diese seinerzeit noch immer im Hintergrund als Blaupause existierende deutsche Verfassung nicht als Grundlagenpapier für die neu zu gründende Republik aus der Schublade genommen? Warum die Erarbeitung von sogenannten "Grundgesetzen", die 1949 verkündet wurden? Und warum erfolgte die Verabschiedung der Grundgesetze nur mit ausgewählten Politikern aus den teilnehmenden (Bundes)Ländern anstatt dies dem kriegsmüden Volk zur Abstimmung seiner Zukunft vorzulegen?

Nicht wenige führen das Konstrukt der Grundgesetze auf die von den Alliierten Siegermächten und insbesondere hier auf den Einfluss der USA zurück, die bereits vor Kriegsende einem souveränen Nachkriegsdeutschland entgegen arbeiteten. Denn erst ein rechtsgültiger Friedensvertrag und eine deutsche Verfassung wäre ein stabiles Fundament für ein souveränes zukünftiges Deutschland gewesen. Warum wollte man dies nicht zum damaligen Zeitpunkt? Die folgenden Bestrebungen deuten auf eine bis heute andauernde Einflussnahme gegen jegliche Souveränität hin:

Die Präambel im Grundgesetz lässt tief blicken:
"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

Aha.Hier wurde bereits die Unwahrheit gesagt, da das deutsche Volk dazu nie befragt wurde, sondern bestimmte Gesandte haben politisch entschieden.

Der Artikel 23 (Geltungsbereich) wurde bereits 1990 durch die Alliierten gestrichen, wodurch die BRD völkerrechtlich gelöscht wurde.Es gibt kein gültiges Grundgesetz (Bundesgesetzblatt BGBl. 1990 Teil II S. 885 / 890 vom 23.9.1990).
Laut der Haager Landkriegsordnung, Artikel 43 ist ein Grundgesetz auch nur ein Provisorium, zur rechtlichen Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung eines militärisch besetzen Gebietes für eine bestimmte Zeit. Dies kommt im Artikel 146 GG zum Ausdruck.

Eine erneute Chance für ein souveränes Deutschland hätte unter dem damaligen Kanzler Kohl und dem Minister Genscher am 12.09.1990 bestanden, als die beiden deutschen Staaten mit den vier Siegermächten den zwei-plus-Vier-Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland in Moskau unterzeichneten.

Das Protokoll des französischen Vorsitzenden zu den Verhandlungen über den 2+4 Vertrag am 17.07.1990 lässt den Schluss zu, dass ein Friedensvertrag nie durch die deutsche Politik beabsichtigt war.

Und damit auch bewusst die Frage nach einem souveränen Deutschland nicht angestrebt wurde.

Die Folgen wären neben dem Friedensvertrag auch gewesen, dass umfangreiche "Renovierungen" hätten stattfinden müssen.








Danach hätte man einfach gesagt, das deutsche Parlament auflösen können, eine "Gesamtdeutsche Verfassung" erarbeiten und in einer Volksabstimmung darüber entscheiden lassen können.

Dass die bereits bestehenden "Grundgesetze" ebenso darin Einfluss gefunden hätten, wäre den daran arbeitenden Gremien sicher eingefallen. Entweder gab es dazu äußere Zwänge, die das unterbanden oder die damalige Regierung wollte aus niederen und egoistischen Beweggründen eine "vom Volk ratifizierte Verfassung" mit einem souveränen Deutschland nicht. Die zweite Annahme würde vereinfacht in die Begrifflichkeit des Landesverrats fallen.

Bereits 1994, also nach dem 2+4-Vertrag hat das Bundesverfassungsgericht auf Druck der Alliierten festgestellt, im Bundesgesetzblatt BGBl. II 1994 S. 26, ausgegeben am 13.01.1994, in Art. 1, Abs. d), dass das Berlinabkommen erneut angenommen wird. Das heißt, dass alle Alliierten Vorbehaltsrechte weiter Gültigkeit haben.

Auf erneuten Druck der Alliierten musste das Bundesverfassungsgericht öffentlich feststellen, dass der Überleitungsvertrag nicht durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag aufgehoben wurde (am 21.01.1998 mit Urteil 2 BvR 1981/97)

Kritische sagen sagen, dass seitens der Alliierten diese BRD nicht gewünscht sei.

Mit den Bundesbereinigungsgesetzen 2006, 2007 und 2010 wurden der BRD von den Alliierten sogar die komplette Gesetzgebung genommen. Die Alliierten haben somit der BRD alles, was hoheitliche Befugnisse bis dahin noch verkörpert hat, genommen.
Beweise:
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006
BGBI. I, S. 866 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007
BGBI. I, S. 2614 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007

Wieder auf Druck der Alliierten musste das Bundesverfassungsgericht öffentlich feststellen, das weder das Alte, noch Neue Wahlgesetze nicht gültig ist, sogar rückwirkend bis 1956. Nach der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht somit auch endgültig fest, dass unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum vom 07.05.1956 – noch nie ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen Gesetze und Verordnungen seit 1956 ohnehin nichtig sind.

Es gibt keine rechtsgültigen "Volksvertreter" im Bundestag und im Bundesrat in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung.
Urteil BverfG, 25.07.2012 – 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sogar schon 2006 klar festgestellt, dass die BRD kein Staat ist und dass das BRD-System gegen den Artikel 6 und den Artikel 13 der Menschenrechtskonvention verstoßen wird!
Urteil EGMR 75529/01

Scharfe Gegner des heutigen Konstrukts BRD kritisieren dies und denken, dass es insbesondere der Regierung und dem gesamten parlamentarischen Tross um Machterhalt und finanzielle Absicherung bis heute gegangen ist. Und dass dies sicher auch den Interessen der angelsächsischen Besatzer dienlich war.

FAZIT
Wie kann eine Verfassung auf den Weg gebracht werden? Zunächst ist eine verfassungsgebende Versammlung ein Merkmal nach einem Moment, der in der Geschichte meist nach eine Revolution oder einem Staatsstreich stattfand. Sie kommt vom Volk und die Mitglieder dazu können gewählt oder berufen werden. Trotz vieler initiativen ist derzeit keine der angestrebten Bestrebungen als Lösungsweg in Sicht.


Dem deutschen Nachwuchs wurde von 1949 bis heute viele geschichtliche Zusammenhänge, Folgen und Vorteile einer Verfassung über demagogische Lehrinhalte in Schule und Universitäten der Garaus gemacht. Nationalstolz und -Bewusstsein werden in der Breite durch die heute an der politischen Macht sitzenden bekämpft, was die Forderung nach einer durch das Volk verabschiedetem Verfassung mühsam aber nicht unmöglich macht.

Wohl ist die besondere Tragweite den meisten Bürgern (noch) nicht bewusst: hier handelt es sich im Gegensatz zu den gegenwärtigen Grundgesetzen nicht um eine Manövriermasse, die durch parlamentarische Mehrheiten dem jeweiligen politischen Ziel dienen, sondern um eine fast unumstößliche Leitplanke, die einen ganzen Staat zusammenbindet. Opposition wie auch Regierung sind demselben Kodex unterworfen und das Volk wäre das Bestimmende bei Änderungswünschen. Ein völlig anderer Ansatz als dies das heutige Konstrukt beinhaltet!

Für politisch Interessierte wäre gleichfalls die Frage nach der Rechtmäßigkeit der deutschen Parteien übrigens schnell beantwortet: auch diese wären in der Verbindung zu obigen Zusammenhängen aus der Nachkriegszeit nicht Rechtens. Wohl deshalb wird keine noch so kleine Partei ihre eigene Existenzberechtigung nach den oben erklärten Zusammenhängen in Frage stellen und die Forderung nach Änderung der Grundgesetze in eine durch das Volk bestimmte Verfassung in ihrem Programm zu laut bewerben.

Am Rande sei erwähnt, dass die Gefahr für die USA bei einer Verabschiedung einer deutschen Verfassung durch das Volk darin bestanden hätte, dass auch der Verbleib aller restlichen noch heute bestehenden US-Militärbasen in Frage gestellt worden wäre. Dass die derzeitige aggressive Kriegsbeteiligung von deutschem Boden und unter Beteiligung deutscher Politik/er ohne Eingreifen jeglicher Verfassungsschützer stattfindet gibt den Kritischen Recht, die darin den offensichtlichen Tatbestand eines von außen geführten Staates sehen.

Viele ahnen langsam, dass die Kaste der angeblichen "Volksvertreter" nicht Deutschland dienen und die Frage nach einer über die Bedeutung der Grundgesetze hinausgehenden Verfassung lediglich ein aufgeschobener Posten in der Frage nach einem souveränen Deutschland ist, der sich vielleicht angesichts der Auseinandersetzungen mit Russland oder inneren Anlässen bald lösen wird.

Die Hoffnung Vieler auf eine politische Lösung durch Parteien ändert das grundlegende Problem einer (bestenfalls) unklaren Souveränität und eines selbstbestimmten Deutschlands und der dazu notwendigen Verfassung leider nicht.


Infos

01.07.2019 pressenza
Oskar Lafontaine: Deutschland ist kein souveränes Land
01.09.2008 WDR


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