18.02.2024
"Causa" Rainer Füllmich
Warum kann die deutsche Justiz und deren Hintermänner (auch) diesen Bürger "im Ausland jagen und entführen"? Genau diese Frage müsste im Grunde gestellt werden, denn sie ist ein Mosaikstein im Kampf gegen Unliebsame, die flüchten mussten.
Rechtsanwalt Rainer Füllmich ist ein viel beachteter Streiter in der Aufklärungsbewegung der "Coronazeit", international gut vernetzt, offen die tiefen Misstände anprangernd und Ankläger der weltweit synchron gelaufenen/laufenden Pandemiemaßnahmen.
Er ist bzw. war insbesondere Initiator und Betreiber des auch international viel beachteten "Corona-Ausschuss", der Experten und Betroffenen zum Thema Corona eine offene Plattform bot. Die den Ausschuss recherchierten Beweise zur Unfähigkeit der Corona-Tests und Unwirksamkeit der Masken, die die Menschen in Angst und Schrecken versetzt und für großes Leid bei den Menschen gesorgt haben, wurde Rainer Füllmich dem benannten Tiefen Staat unbequem. Die übermächtige Allianz der globalen Verbrecherkartelle hat ihn im Visier.
Dies zur Person und seinem konkreten Engagement und persönlichem Risiko, das weit über das hinausgeht, was die Meisten seiner Kritiker oder Sympathisanten je dazu vorweisen können.
Die Frage, ob die ebenfalls von ihm initiierte Sammelklage gegen die deutsche Regierung wegen rechtswidriger Coronamaßnahmen und die Klage gegen die Verantwortlichen wie ein Herr Drosten nun auf festen Beinen steht oder von ihm zu Unrecht initiiert wurde, wurde bislang nicht geklärt und wurde auch nie justiziabel verfolgt. Auch dies ist Fakt.
Unverhofft wurde ihm die Einreise 2023 in die USA verwehrt und er und seine Frau blieben in Folge dessen "in Mexiko hängen".
Während seines "Zwangsaufenthaltes" in diesem Exil zogen sich dunkle Wolken zusammen. Er wurde von ehemaligen Mitstreitern aus dem Kreis der Anwälte wegen angeblicher Vergehen in Zusammenhang mit den betreuten Gelder des Corona-Ausschusses angezeigt. Es soll in der Folge dann auch entsprechende Haftbefehle vom Gericht ausgestellt worden sein.
Allein der gesamte Ablauf dieser Begebenheit könnte leicht als Kriminalfall verfilmt werden, denn unter nicht genau erklärten Umstände verlor das Ehepaar Füllmich im mexikanischen "Exil" seine Reisepässe und beantragte Ersatz. Beim Termin mit der Botschaft am Flughafen (angeblich wurde die deutsche Botschaft in dieser Zeit renoviert) wurde er von der mexikanischen Polizei "verhaftet". Dies jedenfalls schilderte die Ehefrau. Beide waren überrascht "vom Zugriff", bei dem deutsche Beamte mit anwesend gewesen sein sollen.
Rainer Füllmich war nach eigenen Aussagen dazu nie eine Anklageschrift des deutschen Gerichts zugestellt worden und obwohl es doch eine deutsche Kanzleiadresse gibt, mutet auch dies wie eine Sequenz eines Mafiastreifens an.
Unabhängig der Frage, ob hier Rainer Füllmich ein Vergehen begangen haben soll: weshalb wurde er in Mexiko (vermutlich) unter Zuhilfenahme deutscher Beamter (des Staatsschutzes?) verhaftet und nach Deutschland überführt, obwohl kein internationaler Haftbefehl vorlag? (Anmerkung: Die deutsche Regierung hat mit einigen Staaten - dazu zählt auch Mexiko - bilaterale Verträge zur Auslieferung geschlossen). Wurde hier überhaupt vertragsgemäß gehandelt?
Drogen oder Pädophilie berechtigen auch mexikanische Behörden die Aufenthaltserlaubnis abzuerkennen und den/die Betreffenden jederzeit abzuschieben. Eine fragwürdige Anklage im fernen Deutschland wegen eines unklaren Vergehens wie diesem würde in normalen Zeiten sicher nicht ausreichen, einen deutschen Staatsbürger aus Mexiko nach Deutschland "zu verschleppen".
Viele sprechen in diesem Fall von kriminellen Machenschaften, die auch und gerade in diesem Fall weit in die deutsche Regierung, in diesem Fall in die dafür zuständigen Behörden reichen könnten. Wohlgemerkt: es geht in vorliegendem Fall (offiziell) nicht um eine schwerwiegende Anklage wegen Drogen, Pädophilie oder einer realen begangenen Straftat, sondern um den (unbestimmten) Vorwurf der Untreue (§266), ein ehemaliges und in Fachkreisen bis heute sehr umstrittenes Nazi-Gesetz, das der deutschen Justiz zur Ermittlung gegen Beschuldigte auch bei diffusem Verdacht zur Festnahme dient.
Die Sache mutet sich schon deshalb mehr als fragwürdig an, da auf bloßer Beschuldigung beruhend und ohne vorliegenden konkreten Beweisen man einen deutschen Staatsbürger unter diesen Umständen aus dem sicheren Aufenthaltsland nach Deutschland verschleppt, wie dies von kritischen ausländischen Journalisten so kommentiert wurde.
Dass europäische Haftbefehle wegen fehlender Unabhängigkeit der Justiz angezweifelt werden, ist längst bekannt.
Steckt hier mehr dahinter als nur der Verdacht auf Untreue? Wer zieht in diesem Fall in Wirklichkeit im Hintergrund die Strippen? Der lange Arm einer weisungsgebundenen Behörde wie dem BMI, also "dem deutschen Verfassungsschutz"? Um dies einzuordnen, muss man dazu die Rolle des deutschen Staatsschutz kennen. Bei dessen gegenwärtigen "Machenschaften" in Bezug auf die Verfolgung von Systemkritikern kann man gerade bei dieser Behörde nicht mehr vom Schutz des Staates sprechen, sondern in Fällen wie diesem eher von einer politisch motivierten Verfolgung, der ein deutsches Gericht bisher immer folgte.
Man macht auch von der vorsätzlichen Zerstörung von Leib und Leben Unschuldiger nicht halt und da sich Rainer Füllmich in Mexiko aufhielt, das den direkten Zugriff deutscher Behörden erschwert und bestenfalls unmöglich gemacht hätte, müssten die Motive der ganzen Handlung der Ausweisung viel tiefer geprüft werden.
Das derzeit laufende Verfahren versucht Licht ins Dunkel zu bringen.
Dass mexikanische Behörden als Handlanger deutscher Behörden dienen ist damit belegt und sollte außerhalb des gerichtlichen Verfahrens ebenfalls Ermittlungen gegen die deutschen Behörden und deren Verantwortliche innerhalb der deutsche Justiz nach sich ziehen.
FORTSETZUNG FOLGT
01.02.2024 ndr
13.02.2024
07.02.2024