Auszug:
Zweifellos schützt das politisch willfährige Bundesverfassungsgericht die gesetzeswidrigen "Schutzmaßnahmen" wie z.B. Verlust freier Meinungsäußerung (siehe Corona-Maßnahmen) anstatt die Verantwortlichen auf der Regierungsbank auf "Verfassungstauglichkeit" zu prüfen. Immer mehr Fälle werfen ein äußerst fragwürdiges Licht auf die Gründe zur Jagd nach angeblichen Verfassungsfeinden, wie z.B. staatskritische Betagte unter fragwürdigen Anschuldigungen hinter Gittern bringen oder den coronamaßnahmenkritischen Gründer der querdenken-Bewegung. Der von Merkel aus niederen Motiven entlassene Hans-Georg Maaßen (ehemaliger Chef des Verfassungsschutzes) mahnte:" „Wir müssen Deutschland wieder vom Kopf auf die Füße stellen!“.
Der Verfassungsschutz heißt Verfassungsschutz, da er Uns VOR einer Verfassung „schützt". Bester Beweis dafür ist der Artikel 146 aus dem sog. Grundgesetz: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Fragen?
"Die staatlichen Schutzmaßnahmen gegen die Coronapandemie und die damit einhergehenden grundgesetzwidrigen Freiheitseinschränkungen lösten nicht nur eine breite gesellschaftspolitische Debatte und verfassungsrechtlich legitime Proteste aus, sondern dienten in einzelnen Fällen auch als Vorwand und Hebel, um die rechtsstaatliche Ordnung als solche zu bekämpfen. Um die in diesem Kontext festzustellenden Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen adäquat bearbeiten zu können, hat das BfV im April 2021 den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet."