Der Schlüssel zur politischen Verantwortungslosigkeit: weg mit der Immunität

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Der Schlüssel zur politischen Verantwortungslosigkeit: weg mit der Immunität

deutschland-im-widerstand.de
Veröffentlicht von deutschland-im-widerstand.de in POLITIK · Donnerstag 31 Aug 2023
Tags: Abgeordnete
Man fragt sich in diesen Zeiten zurecht:
weshalb entscheiden deutsche Abgeordnete im Bund und Land folgenlos mit ihrer Stimme gegen das Volk bzw. gegen die nationalen Interessen? Weshalb lassen zu, dass ein nicht von den Bürgern direkt gewähltes EU-Parlament immer mehr nationale Gesetze "abschafft"? Dummheit, Unvermögen oder Absicht?

Weshalb wird z.B. ein Karl Lauterbach wie im Fall seiner Werbung für folgenlose Genspritzen nicht vor ein Gericht gestellt?
Warum werden die Regierungsmitglieder nicht des Landesverrats beschuldigt und kommen wegen ihrer aktiven Kriegsteilnahme nicht vor ein Tribunal?
Wie kann ein Robert Habeck derartige "Wirtschaftsverbrechen" ohne Verlust seines Amtes begehen?
Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen.

Dazu sollte man vorab wissen, dass (auch) Deutschlands Parlamentarier und Regierungsmitglieder ein umfassender "Freifahrschein" für ihre Abstimmungen und Tätigkeiten erteilt ist. Das Gesetz einer Immunität setzt keine moralischen Mindeststandards der Gewählten fest. So erreicht letzten Endes auch ein bestimmter Menschentypus das Abgeordnetenhaus und kann sein Umfeld zuerst seinen Plänen anpassen und dann exekutieren.

Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Bundestages wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen und verhaftet werden, es sei denn, er wird auf frischer Tat ertappt oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen. Mit Indemnität und Immunität und Zeugnisverweigerung schützt man ihn vor jeglicher Strafverfolgung. Durch diesen rechtlich verbrieften Schutz sind sie im wahrsten Sinn des Wortes frei in ihrem Wirken. In Deutschland regelt Art. 46 Abs. 2 GG, dass Bundestagsabgeordnete wegen einer mutmaßlichen Straftat grundsätzlich nur mit Genehmigung des Bundestags angeklagt oder verhaftet werden dürfen.

Und ob eine Straftat überhaupt als solche verfolgt wird, entscheiden wiederum "Amtsträger", die von der Politik in ihre Positionen gebracht wurde. So schließt sich der Kreis und Abgeordnete befinden sich damit per se außerhalb der gesellschaftlichen Rechtsnorm.

Bei nüchterner Betrachtung ist es deshalb kein Wunder, dass wir heute mehrheitlich Entscheidungsträger in den Parlamenten haben, deren moralisches Rüstzeug eher in einen sizilianischen Mafiafilm passt, als in ein Heldenepos und die sich auch sicher nie die Fragen stellen müssen, ob und wem sie mit ihrer Entscheidung einen persönlichen Schaden zugefügt haben. Sie können, müssen sich aber nicht über die Folgen ihres Handelns kundig machen. Da sie aus Parteien heraus gewählt werden, ist nie die Frage nach Integrität im Vordergrund, sondern die Folgsamkeit. Damit ist ein bestimmter Menschentypus mehrheitlich im deutschen Parlament vertreten.

BEISPIEL C-KRISE
Deshalb können bis heute zahlreiche Entscheidungen z.B. zur den C-Maßnahmen, aufgrund dessen Menschen getötet wurden, sich getötet haben, krank gemacht wurden oder in die Verzweiflung getrieben wurden, Abgeordneten entspannt und ruhig schlafen lassen.

Am Beispiel der Folgen z.B. des durch Abgeordnete abgenickte Infektionsschutzgesetzes kann man sehen, dass die Mehrzahl einem Gesetz zugestimmt haben, das in der Folge die Wirtschaft weitgehend zum erliegen gebracht, dem Staatsvermögen immensen finanziellen Schaden zugefügt und zahlreiche Menschenleben durch Suizide und Folgen des experimentellen Covid-Impfstoffes das gesunde Leben gekostet hat.

Zu keiner Zeit wurde das Volk über Risiken ausreichend informiert und zu keiner Zweit fand eine breite Debatte über diese Genverändernden Mittel dazu statt. Und sie versuch(t)en kritische Menschen mit polizeilicher Gewalt zu malträtieren. Abgeordnete haben keine Verantwortung für ihre Stimmabgabe. Das ist ein Freibrief für persönliches Unvermögen, Hass oder sogar Vorsatz des Einzelnen, der am Ende für über 60 Millionen Bürger eine lebensverändernde Entscheidung trifft.

Ein Gesetz wie dies derzeit in Deutschland verankert ist und das Menschen ohne Machtbegrenzung ein derartiges Machtpotential an die Hand gibt, ist im Kern falsch formuliert und bedarf einer Überprüfung.

Auch hier zeigt sich, dass deutsche Abgeordnete verantwortungslos Waffenlieferungen und aktive Kriegsteilnahme zustimmen. Auch auf die Gefahr hin, dass das eigene Land in diesen Krieg gezogen wird.

Wir erkennen aus der Wirtschaft und Politik heute gut, dass kriminelle/verwerflich moralische Absichten von Parlamentarieren keine Ausnahmen sind. Und dass lediglich Parteien ohne eine Stimmenmehrheit der Bevölkerung ausgewählte Mandatsträger in Positionen bringt. Dies lässt den konkreten Verdacht aufkommen, dass Abgeordnete nicht ihrer Stimme folgen (dürfen/sollen), sondern den Anweisungen ihrer Partei oder dahinter liegenden Kräften. Wenn dann solche Figuren einmal auf dem Schachbrett positioniert sind, werden sie auch idiologisch gespielt.

Solange die persönliche Eignung und der Schutz von Abgeordneten nicht eine tiefgreifende gesetzliche Änderung erlebt, werden sie weiterhin das tun, wofür sie im Amt sind und ihre Immunität schützt sie vor jeglicher strafrechtlicher Belangung. Und nicht nur das: sie werden sich wegen ihrer innerlichen Deformation über das Recht stellen und Gesetze (wie nun in Deutschland geschehen) verabschieden, die ihnen die gesamte Deutungshoheit zuspricht.

Ginge es anders/besser?
Die Alternative wäre simpel. Bevor man eine parlamentarische Entscheidung trifft, wäre eine Stimmenmehrheit der Betroffenen (also des Volkes) direkt dafür einzuholen. Das würde Parlamentariern ermöglichen, in riskanten Gesetzen den Souverän, also das Volk, direkt entscheiden zu lassen.

Das nennt man Basisdemokratie und entmachtet jegliche ideologische Parteiinteressen und Lobbyismus. Eine Forderung, die selbst Grüne und die SPD vor mehr als 20 Jahren ins Grundgesetz verankern wollten und heute in unserer Parteiendiktatur keine Mehrheit mehr findet.

VEREIDIGUNG
Bundespräsident/Bundesminister

Den Abgeordneten im deutschen Bundestag unterstellt man irrtümlich, dass sie "das Volk vertreten". Dem ist nicht so und auch nie so gewollt. Deutlich wird dies, wenn man bei der Rechtsstellung des Abgeordneten:


Deshalb kann ein/e von einer Partei oder anderen Interessengruppen in den deutschen Bundestag lancierter Abgeordnete/r auch mit seiner Stimme gegen das Volk ein Gesetz bestimmen. Er hat ein freies Mandat und er ist lt. Grundgesetz Artikel 46 unverhältnismäßig umfassend geschützt und somit nicht belangbar.


FORTSETZUNG FOLGT


Juraform
20.04.2023
05.04.2001 SPIEGEL


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