Das Denunziantentum in Deutschland hat sich innerhalb kurzer Zeit inmitten unserer bürgerlichen Gesellschaft einen Platz erobert. Kein Wunder: die Politik hat viele Bürger zu Blockwarten ermutigt, die Mitbürger denunzieren und beleidigen, wenn diese sich nicht an die staatlich unsinnigen Verordnungen halten oder gar verbalen Widerstand leisten.
Ärzte lassen sich zu gehorsamen Gehilfen mit enormen staatlichen Geldern mundtot machen.
Lehrer lassen sich in schulische Zwangsmaßnahmen einbinden, die sie noch vor einiger Zeit sicher abgelehnt hätten.
Auch wenn man es nicht wahrnimmt: inmitten unserer Gesellschaft hat sich ein dumpfer Bodensatz an willfährigen Bürgern gebildet, die ihre Rolle als staatliche Aufseher freiwillig übernommen haben.
Wir haben in unserem Land wieder die Bereitschaft zur Denunziation.
Jeder der von einem anderen Mitbürger kontrolliert oder auch nur befragt wird – kann hier wiederum eine Anzeige wegen “Amtsanmaßung” einleiten, denn solche Befragungen oder Verdächtigungen sind nur Amtspersonen mit Berechtigung erlaubt.
§ 132
Amtsanmaßung
Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.