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Deutsches Grundgesetz - Verfassung oder AGB's ?

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Deutsches Grundgesetz - Verfassung oder AGB's ?

deutschland-im-widerstand.de
Veröffentlicht von deutschland-im-widerstand.de in STAAT · Montag 26 Jan 2026 · Lesezeit 9:00
Tags: Grundgesetz
Das Thema "Grundgesetz" beschäftigt seit ihrer Einführung kurz nach Kriegsende Verfassungsrechtler, Systemkritische und Systemanhänger. Warum glauben Viele in der BRD noch an ein gültiges deutsches Grundgesetz? Warum nennt die Politik die deutschen Grundgesetze eine "Verfassung"? Warum benennt man die einzelnen Formulierungen dieses Grundgesetzes "Artikel" und nicht Gesetze ? Fast alle der 193 bis 195 souveränen Staaten weltweit (UN-Mitgliedstaaten und Beobachter) besitzen eine schriftliche Verfassung, die als höchste Rechtsnorm fungiert. Nur sehr wenige Staaten, wie das Vereinigte Königreich, Neuseeland oder Israel, haben keine formelle, in einem einzigen Dokument kodifizierte Verfassung, sondern folgen ungeschriebenen konstitutionellen Prinzipien.

Der Blick in die deutsche Geschichte hilft
Am 8.5.1949, also 4 Jahre nach Kriegsende, wurden die deutschen Grundgesetze nach Genehmigung durch die Besatzungsmächte in Kraft gesetzt. Und auch hier weist die Geschichte auf Interessantes hin: in der einst jüdischen Villa Rothschild fanden dazu die Treffen und Tagungen statt und wie die Presse schrieb, sei dieser Ort die Wiege der Bundesrepublik.
Das Grundgesetz wurden "hinter verschlossenen Türen" und ohne Beteiligung der Bürger ausgearbeitet und die Genehmigung fand durch Besatzungsmächte statt. Dieses Grundgesetz  wurde daher seit 1949 bis heute nie durch das deutsche Staatsvolk gebilligt und das obwohl ausreichend Zeit danach für ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren bestanden hätte. Man hatte die Mitwirkung und den Gedanken einer Demokratie auch nie im Sinn.
Obwohl man 1945 mit dem Ende des braunen Terrorregimes dazu eine historische Chance gehabt hätte. Nie wurde in der Nachkriegszeit  öffentlich entschieden, dass das deutsche Volk über dieses Gesetz bzw. eine neue Verfassung abzustimmen hätte. Deshalb wurde der korrekte Name für dieses beliebig änderbare Regelwerk gewählt: "Grundgesetz". Damit ist das Grundgesetz bis heute auch ist keine Verfassung, sondern eine Rechtsordnung für das nach dem Krieg besetzte deutsche Gebiet. Die BRD wurde quasi gegründet als eine Treuhand-Verwaltung der Alliierten. Bis heute ist dies ersichtlich in den Vereinbarungen mit den Besatzern, die regeln, dass der deutsche Steuerzahler für vielfältige Kosten seit Kriegsende aufkommt. Deshalb gleicht dieses Grundgesetz im Wesen nur AGB's.

Beispiel:
Das Grundgesetz hat seit 1990 (!) keinen Geltungsbereich mehr. Das war der Artikel 23 GG. Dieser Geltungsbereich wurde auch für sämtliche Verordnungen gestrichen, z.B. auch das OWiG.
Konsequenz
Welche Rechte können eingefordert werden, wenn es nur noch aus Gewohnheit und Nichtwissen verwendet wird, aber kein Gebiet mehr hat, wo es greifen soll?

Was ist eine Verfassung?
WIKIPEDIA beschreibt dies so:
"..
Als Verfassung (auch: Konstitution oder Grundgesetz) wird das grundlegende Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbund bezeichnet.
..."

Ist eine Verfassung rechtssicherer?
Ja. In einem Staat mit einer Verfassung unterliegen die grundlegenden Gesetze nicht aktuellem politischen Willen. Sie können nicht einfach durch eine Minderheit ausgehebelt werden. Verfassungen sind damit der grundlegende Anker einer Nation. Die Gesetze einer Verfassung sind ein unumstößliches Rechtsdokument. Darüber hinaus dokumentiert eine Verfassung aber auch eine Souveränität auf dem Staatsgebiet.

Hatte Deutschland vor 1945 eine Verfassung?
Ja. Diese gab und gibt es bis heute. 1871 wurde diese deutsche Verfassung in Kraft gesetzt. Man nannte sie auch Bismarcksche Reichsverfassung. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck hatte sie wesentlich vorangetrieben. Diese Verfassung ist auch nach 1933 bzw. 1945 nicht weggefallen bzw. wurde diese erste deutsche Verfassung niemals vom deutschen Staatsvolk "aberkannt" oder gar aufgelöst. Sie ist bis heute gültig, obwohl sie sicher mit den Begrifflichkeiten aus der Zeit gefallen ist. Doch es lohnt sich, sich mit dieser deutschen Verfassung als politische Grundlage auseinander zu setzen, denn im Wesentliche beschränkte man sich auf das "Wesentliche". Die Verfassung gliedert sich in vierzehn Abschnitte.

Was passierte 1933?
Die demokratische Wahl der NSDAP und die anschließenden Ereignisse sind bekannt. Die Nationalsozialisten schoben die deutsche Verfassung einfach beiseite und erklärten ihre  "Verfassungsgesetze" als gültig.

Die Verfassungsgesetze des Deutschen Reiches 1933–1945 waren somit nur bis 1945 in Kraft. Die Verfassung von 1871 wurde nie "beendet" oder gar für nichtig erklärt.

Warum hat man die deutsche Verfassung von 1871 nicht nach 1945 wieder "reaktiviert"?
Der Artikel 146 des Grundgesetzes sagt: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist". Damit hätte man auch jederzeit über die Aktivierung der letzten deutschen Verfassung beraten können. Man tat es bis heute nicht.

Der Betrug
Anstatt die gültige deutsche Verfassung nach Kriegsende (zumindest als Blaupause) wieder in Kraft zu setzen, haben die Besatzungsmächte durch die damaligen Politiker bewusst eine neue Rechtsordnung ausarbeiten lassen. Die deutsche Politikerkaste wussten sehr wohl um diesen gewaltigen Betrug am Staatswesen und Carlo Schmidt formulierte es sehr treffend, dass man das Grundgesetz nur als "Übergangslösung" erarbeitet hatte und dies nur bis zu einer künftigen Verfassung gelten sollten. Doch dazu sollte es nie kommen. Keine Regierung stellt seither das Absonderliche der Grundgesetze in Frage und warum man ohne einen triftigen Grund nach dem Untergang der Nationalsozialistischen Politik diese völlig neue politische Ordnung erarbeitet hat. Keine Nation wirft einfach eine bestehende Verfassung über Bord und ersetzt sie durch ein Regelwerk, das im Kern nur als Übergangslösung dienen soll. Oder sollten die Grundgesetze dazu dienen, dass man das deutsche Reich und das Staatsvolk dauerhaft politisch vernichten wollte? Die Spekulationen darüber gehen in jede Richtung. Auch, dass man mit dem im Grundgesetz neu geregelten Parteiapparat nur das erfolglose Modell der Führerfigur gegen Schlimmeres ausgetauscht hat.
Tatsache ist, dass durch diese parlamentarische Demokratie sich ein systemisches Versagen aneinanderreiht und in der Neuzeit ihre wahre hässliche Fratze zeigt. Und schlimmer noch: Artikel des Grundgesetzes wurden und werden nach Belieben dem politisch angestrebtem Ziel angepasst oder gar gelöscht. Das Grundgesetz ist damit kein Schutz der Bürger vor der übergriffigen Politik, es ist ein Waffe gegen das eigene Volk in den Händen von Abgeordneten, die man im Extremfall als Bösartig bezeichnen muss.

Schutz der Täter
Die Freiheit der Abgeordneten im deutschen Grundgesetz (GG) sichert deren Unabhängigkeit durch das freie Mandat (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG) sowie durch Indemnität und Immunität (Art. 46 GG). Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Sie genießen besonderen Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung. Diese Rechtsstellung sichert aber auch, dass ein Gewählter sich an seine Zusagen, weswegen er in diese Funktion gewählt wurde, nie zu halten hat. Im Gegenteil. Er kann sich bewusst unter Täuschungsabsichten als Abgeordneter in den Bundestag wählen lassen, nur um mit Anderen zusammen volkfeindliche Ziele in der Gesetzgebung zu realisieren. Klingt dies nicht eher nach einer geplanten kriminellen Vereinigung? Unvorstellbar? Wer bitte prüft die wahren Motive solcher Kandidaten, deren Hintergründe und Verbindungen? Das Grundgesetz beinhaltet seit seiner Entstehung die Absicht, eine kriminelle Vereinigung aufzubauen und per Gesetz zu schützen. Ein Abgeordneter kann der Vernichtung von Millionen Bürgern durch eine schädliche Genspritze zustimmen. Er kann dem Kriegseinsatz gegen einen anderen Staat zustimmen, obwohl dieses Land keinen Angriff auf Deutschland macht. Er kann über sogar sein eigenes Einkommen und seine Privilegien mehren. Egal auf welche Kosten. Der Bürger, der gleiches täte, landet schnell im Zuchthaus oder wird entlassen. Ein deutscher Abgeordneter hat keine Konsequenzen zu befürchten.

FAZIT
Völkerrechter, Staatskundler und sonstige Verteidiger des politischen Systems konzentrieren sich vehement darauf, das Konstrukt BRD mit seinen Grundgesetzen als legitim zu verteidigen und argumentieren, dass mangels Abstimmung/Mitwirkung des Staatsvolkes eben dieses Grundgesetz als Verfassung anerkannt wäre. Sie vermeiden den Hinweis, dass die Väter des Grundgesetztes ein Türchen mit dem Artikel 146 einbauten, dass eine nachrückende Verfassung die Ablösung des Grundgesetzes ermöglichen sollte. Dieser Artikel 146 steht bis heute unangetastet. Dümmliche  Kommentare und "Expertenmeinungen" streiten für die Ansammlung von Artikeln eines Grundgesetzes (nicht einmal Gesetze!) und räumen diesen den gleichen Wert wie den einer Verfassung ein. Es hätte eine historische Chance bestanden, dass man das Grundgesetz in eine Verfassung überführt: das Gebiet BRD/Deutschland wurde 1990 von den Alliierten durch die Zusammenlegung der beiden bis dahin getrennten Staatsgebiete vereint und wartet bis Heute auf seine (Staats)Völker! Das ist jedoch nicht das Völkerrechtssubjekt Deutschland/Germany mit der Länderkennziffer 276. Am 30.06.2015 stellte man klar:

Alle Versuche, die deutsche Verfassung auf eigenem Gebiet wieder herzustellen, scheiterten bislang. Öffentliche Forderungen zerschellen an Regierungspropaganda und den handelnden Politikern. Schlimmer: man bezeichnet Menschen mit der Forderung nach einer deutschen Verfassung als "Rechts" oder "Reichsbürger". Bei diesen Forderungen handelt es sich aber nicht um eine Phantasie Verwirrter und auch nicht um einen gewaltsamen Staatsumsturz, wie man dies schnell herbeiredet.

Welche Gründe könnten vorliegen, dass man keine Verfassung in Kraft setzen will?
Die Politik und deren Handelnde verwehren bewusst bis Heute das Gestehen einer deutschen Verfassung und das darauf geltende Staatsgebiet "Deutsches Reich". Die Folge wären ein  enormer Machtverlust politischer Parteien und könnte das Aus  für deren Funktionäre und die Seilschaften bedeuten. Die Gefahr der Entmachtung, eventuell sogar der direkten Verfolgung wegen Hochverrat  läge bei Einigen in der Luft. Manche Gesetze würden schlichtweg auch aufgelöst werden müssen, das Gerichtswesen müsste sich neu definieren. Die Mitbestimmung des Volkes wäre eine direkte Gefahr,, die man nicht zulassen wird. Dieser Gefahr setzten sich bereits damals die Nationalsozialisten schon nicht aus und auch deren politische Nachfahren verteidigen das im Kern zentralistische Grundgesetz bis zum bitteren Ende.

Die Gründungsväter der BRD hatten sicher seinerzeit klare Vorgaben zu dieser veränderlichen Ansammlung von Gesetzen, die von politischen Parteien ohne direkte Mitbestimmung des Staatsvolkes verwaltet werden sollten. Damit wurde dem Volk bewusst der Weg in die Mitbestimmung und direkte Gesetzgebung nach 1933 erneut abgeschnitten.

Durchaus können die bestehenden Artikel im Grundgesetz für modernisierte Änderungen der letzten deutschen Verfassung dienen. Doch d
as deutsche Staatsvolk wird seit langem absichtlich um diese Informationen arglistig getäuscht. Eine Folge der Kriegslist der Besatzer zum Einen, zum Anderen die Täuschung durch alle deutschen Nachkriegsregierungen und ihrer politischen Spitzen. Es spielt keine Rolle, ob aus Dummheit, Absicht oder Krimineller Energie: jederzeit könnte das deutsche Volk die Souveränität wieder erlangen. Und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.




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