1990 - Ost und West werden zusammengeschnürt - deutschland-im-widerstand.de

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Der Einigungsvertrag
Nach nur 28 Jahren scheiterte der Deutsche Sozialismus am 09.09.1989. Danach erfolgten die Verhandlungen "für die Auflösung" der ehemaligen DDR.


Im September 1990 wurde der sog. 2+4 Vertrag in Moskau (Vertrag) unterzeichnet. Jetzt mit den 4 Siegermächten. Der Alliierte Kontrollrat trat als Souverän über Deutschland wieder 1990 zusammen; es war das letzte Mal, weil im Zuge der deutschen Wiedervereinigung im Oktober 1990 die vier Siegermächte ihre Rechte und Verantwortlichkeiten für Deutschland und Berlin bis zur Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrages 1991 aussetzten.
Mit diesem Vertrag hat die Regierung Kohl danach auch das weitere Ziel, dass ein Friedensvertrag und damit Souveränität für das deutsche Volk möglich gewesen wäre, bewusst vereitelt. Ebenso wurde Möglichkeit einer Verfassung durch das deutsche Volk vereitelt. Die damalige Regierung feierte lediglich optisch die Zusammenführung des Westens mit dem Osten.

Der Artikel 23 (Geltungsbereich) wurde bereits 1990 durch die Alliierten gestrichen, wodurch die BRD völkerrechtlich gelöscht wurde.Es gibt kein gültiges Grundgesetz (Bundesgesetzblatt BGBl. 1990 Teil II S. 885 / 890 vom 23.9.1990).

Gegen Artikel 2 verstößt übrigens die deutsche Regierung durch ihre Kriegshandlungen gegen den 2+4 Vertrag.

Bundeskanzleramt-Protokoll Nr. 354 B II zu den 2+4 Vertragsverhandlungen in Paris 1990:
„Die Bundesrepublik Deutschland stimmt der Erklärung der Vier Mächte zu und unterstreicht, daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse nicht eintreten werden, d.h. ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind.

Dass die Bundesregierung unter Kohl in vielen Dingen bewusst gelogen hat, zieht seine Spuren bis in die heutige Zeit. So wurden die von den Sowjets enteigneten deutschen Besitzer von Industrie und Boden nie entschädigt oder das Eigentum nach 1990 wieder in die rechtmäßigen Hände der Eigentümer zurückgegeben. Man verwendete diese Werte für den eigenen Bundeshaushalt.

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